Es gibt in der Regel 4 Wandertage im Schuljahr, die je nach Wetterlage kurzfristig angekündigt werden.

Wenn eine Lehrperson dabei eine Omnibusfahrt plant, so geht sie bei der Kalkulation davon aus, dass alle Kinder mitfahren. Wenn Kinder dann doch nicht an der Fahrt teilnehmen, so stimmt die Rechnung nicht mehr. Die Eltern müssen den vorgesehenen Fahrpreis beisteuern, sofern das Busunternehmen/der Veranstalter nicht den Reisepreis für das fehlende Kind erlässt.

Lehrfahrten dauern einen oder mehrere Tage. Sie werden, ebenso wie Schullandheimaufenthalte, rechtzeitig vorher mit den Eltern abgesprochen, auch was die Kosten betrifft.

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